Virtuelle Währungen sind eine internet-basierte technologische Innovation. Schon der Begriff ist umstritten weil er heute auch Zahlungssysteme umfassen kann, die keine eigenständige Währung sind.
Grundlegend können virtuelle Währungen, je nach technischer Grundlage, beispielsweise einzelne oder mehrere der folgenden Vorteile aufweisen:
- schnelle Abwicklung von Zahlungsverkehr
- günstige Abwicklung von Zahlungsverkehr
- geeignet für Mikrotransaktionen
- gute Nachvollziehbarkeit der Transaktionen
- Einbindung von sozial Schwachen in den allgemeinen Zahlungsverkehr
- gute Wertaufbewahrungsfunktion
Aus unserer Sicht (LKR) sind virtuelle Währungen insbesondere deshalb interessant, weil wir der Währungspolitik der EZB ablehnend gegenüberstehen. Aus unserer Sicht verfolgt die EZB das Ziel, die untragbare Schuldenlast vieler staatlicher und privater Akteure vornehmlich in Südeuropa durch Inflation zu mindern. Das Ziel der Wertstabilität des Euro ist langfristig in Gefahr. Aus marktwirtschaftlicher Sicht ist Konkurrenz sinnvoll, um die handelnden Akteure zu disziplinieren.
Virtuelle Währungen können grundlegend zwei Ansätze verfolgen, um Wertstabilität zu erreichen. Sie können eine künstliche Knappheit herstellen, wie das beispielsweise Bitcoin tut. Die andere Option ist es, virtuelle Währungen mit Werten zu unterlegen, sie zu besichern. Dazu könnte man etwa Gold, Immobilien, Aktien, Staatsanleihen oder Giralgeld verwenden.
Virtuelle Währungen können wirtschaftliche Vorteile auch für Branchen außerhalb der Finanzindustrie entfalten. Beispielsweise gibt es technologische Ansätze, die Mikrotransaktionen besonders kostengünstig abwickeln können. Ein Anwendungsbeispiel ist der Kauf eines Zeitungsartikels. Wenn aufgrund niedriger Transaktionskosten die Nachfrage nach Zeitungsartikeln zunimmt, könnten sich wirtschaftliche Impulse für Online-Zeitungen ergeben.
Aus europäischer Sicht ist es wichtig, das Potential der virtuellen Währungen zu nutzen. Es wäre sinnvoll, das Thema virtuelle Währungen europäisch zu regulieren, um gerade für kleinere Anbieter nicht zu viele verschiedene Hürden aufzubauen. Idealerweise würde die technische Entwicklung in Europa stattfinden und der wirtschaftliche Betrieb von hier organisiert werden. Beides würde uns wirtschaftlich stärken. Um Innovatoren nicht in andere Regionen der Welt zu verdrängen setzen wir deshalb auf wenig Regulierung.
Die Regulierung soll der Industrie keine umfangreichen Vorschriften machen, sondern erst dann greifen, wenn Ansätze sich als schädlich herausstellen. Wir folgen damit dem wettbewerbspolitischen Ansatz, keine Vorschriften zu machen (Gebotsprinzip), sondern bei Fehlentwicklungen einzugreifen (Verbotsprinzip). Von besonderer Bedeutung ist aus unserer Sicht, daß Nutzer über die Chancen und Risiken der virtuellen Währungen bestmöglich informiert werden. Sie müssen genau wissen, worauf sie sich einlassen. Nur so läßt sich eine geringe Regulierung rechtfertigen. Diesen Ansatz hat Ulrike Trebesius bei ihrem Bericht im Ausschuß für Binnenmarkt und Verbraucherschutz im Europäischen Parlament verfolgt und er ist von einer breiten Mehrheit mitgetragen worden.
Wettbewerbspolitisch stellt sich auch die Frage, ob wir Ansätze von Notenbanken unterstützen sollen, „öffentliche“ virtuelle Währungen zu erstellen. Die Notenbanken wollen so die Kontrolle über die Geldschöpfung erhalten. Das ist wirtschaftspolitisch im Sinne von Konjunktursteuerung verständlich, aber würde auch wieder den Weg zu Inflationierungspolitik eröffnen. Wir stehen deshalb diesem Ansatz kritisch gegenüber weil man davon ausgehen muß, daß Notenbanken durch ihre Stellung gegenüber anderen, insbesondere privaten Anbietern, einen deutlichen Wettbewerbsvorteil hätten.
Große Angst besteht bei einigen politischen Akteuren, daß virtuelle Währungen zur Finanzierung von Kriminalität, Geldwäsche oder gar Terrorismus bedeutsam werden könnten. Es gibt bisher keine Hinweise, daß diese Gefahr wirklich besteht, weil Bargeld in kriminellen Kreisen beliebter ist und Finanztransaktionen, abhängig von der Technologie, bei virtuellen Währungen leichter zurückverfolgt werden können.
Die bekannteste Technologie dieser jungen Branche ist die „digital ledger technology“ (DLT). Sie besitzt ein dezentrales Speichersystem, die sogenannte „blockchain“. Dieses Konzept wird beispielsweise bei Bitcoin angewendet. Durch den Speicherbedarf und die benötigte Rechenleistung beim Abgleich der Transaktionen bestehen aber Zweifel, ob diese Technologie wirklich langfristig für virtuelle Währungen geeignet ist. Deshalb hat sich Ulrike Trebesius in ihrem Bericht im Europäischen Parlament auch klar zur Technologieneutralität bekannt. Eine politische Festlegung auf DLT-Technologien als Basis für virtuelle Währungen darf es derzeit nicht geben. Es deutet sich aber an, daß DLT-Technologie für den Nachweis und die Verwaltung von Eigentumsrechten andere Verwendungen finden könnte. Angedacht ist die Nutzung bei Eigentums- bzw. Stimmrechten von Aktien, bei Clearing-Häusern oder bei Immobilienrechten.